Ministerium für Wirtschaft, Handwerk und Tourismus Baden-Württemberg
KI, Verschwendungsvorwürfe
LMZ Baden-Württemberg am Abgrund
Der Landesrechnungshof wirft dem Landesmedienzentrum Baden-Württemberg Verschwendung und Zuständigkeitsüberschreitungen vor. Nun droht die Abwicklung. Zumindest die Doppelzuständigkeiten hat die Politik allerdings teilweise selbst erzeugt – per Gesetz.
Christian Füller
Mitte Juli tauchten in Baden-Württemberg massive Vorwürfe gegen das dortige Landesmedienzentrum auf. Die Einrichtung ist für die Digitalisierung der Schulen zuständig. Zu den mutmaßlichen Verstößen gehören eine Taxifahrt für 1.200 Euro, die freihändige Verwendung von Kreditkarten und der angebliche Handel mit Kryptowerten. Die Rede ist von einer "beispiellosen Verschwendungsorgie."
Nach Informationen von Tagesspiegel Background beruht allerdings zumindest ein Teil der Anschuldigungen auf einem verkürzten Verständnis digitaler Lehr- und Lernmethoden. Ohnehin wussten die Aufsichtsbehörden schon länger von Verdachtsmomenten. Trotzdem soll das Landesmedienzentrum (LMZ) mit seinen rund 350 Mitarbeitenden nun komplett verschwinden.
Ironischerweise war das High-Tech-Land mit seinem Medienzentrum ein Vorbild für die Digitalisierung des Lernens. Baden-Württemberg gründete das Landesmedienzentrum bereits im Jahr 2001. Damals dachten die meisten anderen Bundesländer noch nicht einmal daran, ihre Schulen mit digitalen Tools und entsprechendem Know How auszustatten. Das LMZ koordiniert überdies 38 Stadt- und Kreismedienzentren, die schulnah für Anfragen von Lehrern zur Verfügung stehen. Auch sie werden der Auflösung des Landesmedienzentrums wohl zum Opfer fallen.
Das LMZ soll verschwinden
Klar ist: Das CDU-geführte Schulministerium will das LMZ unbedingt auflösen. Das Problem soll offensichtlich möglichst schnell und geräuschlos erledigt werden. Neben der teuren Dienstfahrt und Dachpartys am Rande von Kongressen wird dem Medienzentrum vor allem ein systemischer Vorwurf gemacht: Das Landesmedienzentrum habe sich der Zuständigkeiten einer zweiten Institution bemächtigt, dem „Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung“ (ZSL). Der wahrscheinlich spektakulärste Fall der Kompetenzüberschneidung: Das LMZ schenkte den Schulen Lizenzen der pädagogischen KI Fobizz – während das ZSL die Nutzung dieser KI untersagte.
Sieht man genau hin, sind diese Doppelzuständigkeiten allerdings nicht etwa durch Eigenmächtigkeiten entstanden, sie stehen vielmehr im Gesetz. Das Landesmedienzentrum (LMZ) hat laut Gesetz seit 2001 die Aufgabe der „Fort- und Weiterbildung … von Lehrkräften im Hinblick auf eine sachgerechte Verwendung von Medien.“ Zudem soll das LMZ „neue Medien und Kommunikationstechniken“ erproben. Im Jahr 2019 spiegelte Baden-Württemberg diesen Aufgabenzuschnitt – indem es dem ZSL dieselben Aufgaben erteilte. Dazu zählt laut ZSL-Gesetz die „Aus- und Fortbildung der Lehrkräfte“ sowie die Konzeption von unterrichtsbezogenen Unterstützungsangeboten für Schulen. Nun stellen sich nicht wenige die Frage: Kann man eine Landeseinrichtung auflösen, die sich ans Gesetz gehalten hat?
Landeskoordination für kommunale Medienzentren
Die Auflösung des Landesmedienzentrums ist bisher der einzige Konsens in der Verschwendungsaffäre. Unklar ist, wie mit den Resten des LMZ, besonders den 350 Mitarbeitern und den kommunalen Medienzentren, umzugehen ist. Im Schulministerium ist zu hören, dass die Städte und Kreise die volle finanzielle Verantwortung für die LMZ-Außenstellen übernehmen sollen. Über Aufgaben- und Kostenverteilung streiten Kommunen und Land indes bereits seit einigen Jahren – ergebnislos.
Beharren Kreise und Kommunen auf einen Zuschuss aus Stuttgart, dürften in den Medienzentren von Aalen und Böblingen bis Tübingen und Waldshut-Tiengen die Lichter ausgehen. Darüber können nicht wenige Mitarbeitende aus den Zentren nur den Kopf schütteln. „Das Fehlverhalten beim LMZ muss natürlich geahndet werden“, sagt der Vertreter eines der Medienzentren, der seinen Namen nicht in einem Artikel zum Thema lesen möchte. „Aber ausgerechnet in dem Moment, wo künstliche Intelligenz die herrschende Schule grundlegend infrage stellt, ist die Schließung der Medienzentren ein historischer Fehler.“
Rolle und Anbindung der schulnahen Medienzentren sind für die ganze Republik von Bedeutung. Kommunale Medienzentren gibt es in ganz Deutschland – in Bayern 86, in Mecklenburg-Vorpommern neun, in NRW 53 und in Brandenburg sind es 17. Das Besondere in Baden-Württemberg: Dort liegen die einzigen der 374 kommunalen Medienzentren für Schulen bundesweit, die einen Verbund mit einer Art koordinierender und inspirierender Landeszentrale bilden. Und dieses Landesmedienzentrum hat nichts mehr mit der alten Bibliothek für audiovisuelle Medien zu tun, von der sich die Schulen einst Filmkassetten ausliehen.
Makerspaces und Kryptowerte
Das LMZ schickt rollende Makerspaces an die Schulen. Es hat für 400 Schulen in Baden-Württemberg spezielle Lego-Sets angeschafft, damit Schüler erste Schritte in Robotik gehen können. Das LMZ stellt auch Telepräsenzroboter zur Verfügung, kleine, torsoartige Roboter, die mit Kamera, Mikrofon und Lautsprecher ausgestattet sind und per App aus der Ferne die Teilnahme vulnerabler Schüler ermöglichen. Diese technologische Tiefe, die über das LMZ weiter an die kommunalen Medienzentren und Schulen gereicht wird, kann kaum ein anderes Bundesland bieten.
Hier löst sich auch der vermeintliche Handel mit Kryptowerten auf. Die sogenannten NFT (Non Fungible Tokens) wurden, erstens, mit Wissen der Fachaufsicht erworben, teilte das Ministerium Tagesspiegel Background auf Anfrage mit. Zweitens sei dies nach Auskunft des Ministeriumssprechers nicht geschehen, um zu spekulieren, sondern um „diese Phänomene zu beleuchten und pädagogisch aufzuarbeiten.“ Tatsächlich lassen sich NFT auch zur Speicherung und Identifizierung medialer Inhalte nutzen. Das wiederum ist ein Anwendungsfall, der an den gesetzlichen Erprobungsauftrag des LMZ prinzipiell anschließt.
Baden-Württemberg hat 20 Jahre Vorsprung
Im Grunde ist das Landesmedienzentrum das, was die Gutachter der Ständigen Wissenschaftlichen Kommission im Jahr 2022 den Kultusministerinnen und -ministern zu gründen vorschlugen: digitale Zentren, die neue digitale Tools und Techniken für die Schulen testen oder gar entwickeln und dafür eine pädagogische Begleitung bereit stellen. Hört man den Gesprächen der Expert:innen für die digitalen Zentren zu, dann hat man den Eindruck, dass sie das Landesmedienzentrum als Blaupause betrachten. Matthias Graf von Kielmansegg, einst Bildungsdigitalist im Kanzleramt, heute Berater, hält die Lehrerinstitute der Länder für zu immobil, um Digitalisierung vor Ort an den Schulen zu beeinflussen. Er forderte daher in einer Diskussionsrunde über digitale Zentren „eine Ertüchtigung von Strukturen, die auch die Länder derzeit so nicht haben, weil die Landesinstitute zu weit weg sind“. Seit 2022 diskutiert die Republik nun über digitale Zentren mit Außenstellen nahe der Schulen. In Baden-Württemberg gibt es das seit 2001.
Im Bundesarbeitskreis Medienzentren ist die Haltung eindeutig. „Dass die lokalen Medienzentren zusammen mit der Landesbehörde untergehen sollen, ist sehr bedauerlich, weil es damit die falschen trifft – digital affine Lehrer, die mit ihren Kolleginnen in der Schule auf Augenhöhe arbeiten“, sagte der Bundesvorsitzende Thomas Rudel. „Es tut mir weh, was jetzt passiert, weil die Medienzentren die Schulen vor Ort praktisch im Stich lassen müssen.“
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Verschwendungsvorwürfe
LMZ Baden-Württemberg am Abgrund
Der Landesrechnungshof wirft dem Landesmedienzentrum Baden-Württemberg Verschwendung und Zuständigkeitsüberschreitungen vor. Nun droht die Abwicklung. Zumindest die Doppelzuständigkeiten hat die Politik allerdings teilweise selbst erzeugt – per Gesetz.
Christian Füller
Mitte Juli tauchten in Baden-Württemberg massive Vorwürfe gegen das dortige Landesmedienzentrum auf. Die Einrichtung ist für die Digitalisierung der Schulen zuständig. Zu den mutmaßlichen Verstößen gehören eine Taxifahrt für 1.200 Euro, die freihändige Verwendung von Kreditkarten und der angebliche Handel mit Kryptowerten. Die Rede ist von einer "beispiellosen Verschwendungsorgie."
Nach Informationen von Tagesspiegel Background beruht allerdings zumindest ein Teil der Anschuldigungen auf einem verkürzten Verständnis digitaler Lehr- und Lernmethoden. Ohnehin wussten die Aufsichtsbehörden schon länger von Verdachtsmomenten. Trotzdem soll das Landesmedienzentrum (LMZ) mit seinen rund 350 Mitarbeitenden nun komplett verschwinden.
Ironischerweise war das High-Tech-Land mit seinem Medienzentrum ein Vorbild für die Digitalisierung des Lernens. Baden-Württemberg gründete das Landesmedienzentrum bereits im Jahr 2001. Damals dachten die meisten anderen Bundesländer noch nicht einmal daran, ihre Schulen mit digitalen Tools und entsprechendem Know How auszustatten. Das LMZ koordiniert überdies 38 Stadt- und Kreismedienzentren, die schulnah für Anfragen von Lehrern zur Verfügung stehen. Auch sie werden der Auflösung des Landesmedienzentrums wohl zum Opfer fallen.
Das LMZ soll verschwinden
Klar ist: Das CDU-geführte Schulministerium will das LMZ unbedingt auflösen. Das Problem soll offensichtlich möglichst schnell und geräuschlos erledigt werden. Neben der teuren Dienstfahrt und Dachpartys am Rande von Kongressen wird dem Medienzentrum vor allem ein systemischer Vorwurf gemacht: Das Landesmedienzentrum habe sich der Zuständigkeiten einer zweiten Institution bemächtigt, dem „Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung“ (ZSL). Der wahrscheinlich spektakulärste Fall der Kompetenzüberschneidung: Das LMZ schenkte den Schulen Lizenzen der pädagogischen KI Fobizz – während das ZSL die Nutzung dieser KI untersagte.
Sieht man genau hin, sind diese Doppelzuständigkeiten allerdings nicht etwa durch Eigenmächtigkeiten entstanden, sie stehen vielmehr im Gesetz. Das Landesmedienzentrum (LMZ) hat laut Gesetz seit 2001 die Aufgabe der „Fort- und Weiterbildung … von Lehrkräften im Hinblick auf eine sachgerechte Verwendung von Medien.“ Zudem soll das LMZ „neue Medien und Kommunikationstechniken“ erproben. Im Jahr 2019 spiegelte Baden-Württemberg diesen Aufgabenzuschnitt – indem es dem ZSL dieselben Aufgaben erteilte. Dazu zählt laut ZSL-Gesetz die „Aus- und Fortbildung der Lehrkräfte“ sowie die Konzeption von unterrichtsbezogenen Unterstützungsangeboten für Schulen. Nun stellen sich nicht wenige die Frage: Kann man eine Landeseinrichtung auflösen, die sich ans Gesetz gehalten hat?
Landeskoordination für kommunale Medienzentren
Die Auflösung des Landesmedienzentrums ist bisher der einzige Konsens in der Verschwendungsaffäre. Unklar ist, wie mit den Resten des LMZ, besonders den 350 Mitarbeitern und den kommunalen Medienzentren, umzugehen ist. Im Schulministerium ist zu hören, dass die Städte und Kreise die volle finanzielle Verantwortung für die LMZ-Außenstellen übernehmen sollen. Über Aufgaben- und Kostenverteilung streiten Kommunen und Land indes bereits seit einigen Jahren – ergebnislos.
Beharren Kreise und Kommunen auf einen Zuschuss aus Stuttgart, dürften in den Medienzentren von Aalen und Böblingen bis Tübingen und Waldshut-Tiengen die Lichter ausgehen. Darüber können nicht wenige Mitarbeitende aus den Zentren nur den Kopf schütteln. „Das Fehlverhalten beim LMZ muss natürlich geahndet werden“, sagt der Vertreter eines der Medienzentren, der seinen Namen nicht in einem Artikel zum Thema lesen möchte. „Aber ausgerechnet in dem Moment, wo künstliche Intelligenz die herrschende Schule grundlegend infrage stellt, ist die Schließung der Medienzentren ein historischer Fehler.“
Rolle und Anbindung der schulnahen Medienzentren sind für die ganze Republik von Bedeutung. Kommunale Medienzentren gibt es in ganz Deutschland – in Bayern 86, in Mecklenburg-Vorpommern neun, in NRW 53 und in Brandenburg sind es 17. Das Besondere in Baden-Württemberg: Dort liegen die einzigen der 374 kommunalen Medienzentren für Schulen bundesweit, die einen Verbund mit einer Art koordinierender und inspirierender Landeszentrale bilden. Und dieses Landesmedienzentrum hat nichts mehr mit der alten Bibliothek für audiovisuelle Medien zu tun, von der sich die Schulen einst Filmkassetten ausliehen.
Makerspaces und Kryptowerte
Das LMZ schickt rollende Makerspaces an die Schulen. Es hat für 400 Schulen in Baden-Württemberg spezielle Lego-Sets angeschafft, damit Schüler erste Schritte in Robotik gehen können. Das LMZ stellt auch Telepräsenzroboter zur Verfügung, kleine, torsoartige Roboter, die mit Kamera, Mikrofon und Lautsprecher ausgestattet sind und per App aus der Ferne die Teilnahme vulnerabler Schüler ermöglichen. Diese technologische Tiefe, die über das LMZ weiter an die kommunalen Medienzentren und Schulen gereicht wird, kann kaum ein anderes Bundesland bieten.
Hier löst sich auch der vermeintliche Handel mit Kryptowerten auf. Die sogenannten NFT (Non Fungible Tokens) wurden, erstens, mit Wissen der Fachaufsicht erworben, teilte das Ministerium Tagesspiegel Background auf Anfrage mit. Zweitens sei dies nach Auskunft des Ministeriumssprechers nicht geschehen, um zu spekulieren, sondern um „diese Phänomene zu beleuchten und pädagogisch aufzuarbeiten.“ Tatsächlich lassen sich NFT auch zur Speicherung und Identifizierung medialer Inhalte nutzen. Das wiederum ist ein Anwendungsfall, der an den gesetzlichen Erprobungsauftrag des LMZ prinzipiell anschließt.
Baden-Württemberg hat 20 Jahre Vorsprung
Im Grunde ist das Landesmedienzentrum das, was die Gutachter der Ständigen Wissenschaftlichen Kommission im Jahr 2022 den Kultusministerinnen und -ministern zu gründen vorschlugen: digitale Zentren, die neue digitale Tools und Techniken für die Schulen testen oder gar entwickeln und dafür eine pädagogische Begleitung bereit stellen. Hört man den Gesprächen der Expert:innen für die digitalen Zentren zu, dann hat man den Eindruck, dass sie das Landesmedienzentrum als Blaupause betrachten. Matthias Graf von Kielmansegg, einst Bildungsdigitalist im Kanzleramt, heute Berater, hält die Lehrerinstitute der Länder für zu immobil, um Digitalisierung vor Ort an den Schulen zu beeinflussen. Er forderte daher in einer Diskussionsrunde über digitale Zentren „eine Ertüchtigung von Strukturen, die auch die Länder derzeit so nicht haben, weil die Landesinstitute zu weit weg sind“. Seit 2022 diskutiert die Republik nun über digitale Zentren mit Außenstellen nahe der Schulen. In Baden-Württemberg gibt es das seit 2001.
Im Bundesarbeitskreis Medienzentren ist die Haltung eindeutig. „Dass die lokalen Medienzentren zusammen mit der Landesbehörde untergehen sollen, ist sehr bedauerlich, weil es damit die falschen trifft – digital affine Lehrer, die mit ihren Kolleginnen in der Schule auf Augenhöhe arbeiten“, sagte der Bundesvorsitzende Thomas Rudel. „Es tut mir weh, was jetzt passiert, weil die Medienzentren die Schulen vor Ort praktisch im Stich lassen müssen.“
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Verschwendungsvorwürfe
LMZ Baden-Württemberg am Abgrund
Der Landesrechnungshof wirft dem Landesmedienzentrum Baden-Württemberg Verschwendung und Zuständigkeitsüberschreitungen vor. Nun droht die Abwicklung. Zumindest die Doppelzuständigkeiten hat die Politik allerdings teilweise selbst erzeugt – per Gesetz.
Christian Füller
Mitte Juli tauchten in Baden-Württemberg massive Vorwürfe gegen das dortige Landesmedienzentrum auf. Die Einrichtung ist für die Digitalisierung der Schulen zuständig. Zu den mutmaßlichen Verstößen gehören eine Taxifahrt für 1.200 Euro, die freihändige Verwendung von Kreditkarten und der angebliche Handel mit Kryptowerten. Die Rede ist von einer "beispiellosen Verschwendungsorgie."
Nach Informationen von Tagesspiegel Background beruht allerdings zumindest ein Teil der Anschuldigungen auf einem verkürzten Verständnis digitaler Lehr- und Lernmethoden. Ohnehin wussten die Aufsichtsbehörden schon länger von Verdachtsmomenten. Trotzdem soll das Landesmedienzentrum (LMZ) mit seinen rund 350 Mitarbeitenden nun komplett verschwinden.
Ironischerweise war das High-Tech-Land mit seinem Medienzentrum ein Vorbild für die Digitalisierung des Lernens. Baden-Württemberg gründete das Landesmedienzentrum bereits im Jahr 2001. Damals dachten die meisten anderen Bundesländer noch nicht einmal daran, ihre Schulen mit digitalen Tools und entsprechendem Know How auszustatten. Das LMZ koordiniert überdies 38 Stadt- und Kreismedienzentren, die schulnah für Anfragen von Lehrern zur Verfügung stehen. Auch sie werden der Auflösung des Landesmedienzentrums wohl zum Opfer fallen.
Das LMZ soll verschwinden
Klar ist: Das CDU-geführte Schulministerium will das LMZ unbedingt auflösen. Das Problem soll offensichtlich möglichst schnell und geräuschlos erledigt werden. Neben der teuren Dienstfahrt und Dachpartys am Rande von Kongressen wird dem Medienzentrum vor allem ein systemischer Vorwurf gemacht: Das Landesmedienzentrum habe sich der Zuständigkeiten einer zweiten Institution bemächtigt, dem „Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung“ (ZSL). Der wahrscheinlich spektakulärste Fall der Kompetenzüberschneidung: Das LMZ schenkte den Schulen Lizenzen der pädagogischen KI Fobizz – während das ZSL die Nutzung dieser KI untersagte.
Sieht man genau hin, sind diese Doppelzuständigkeiten allerdings nicht etwa durch Eigenmächtigkeiten entstanden, sie stehen vielmehr im Gesetz. Das Landesmedienzentrum (LMZ) hat laut Gesetz seit 2001 die Aufgabe der „Fort- und Weiterbildung … von Lehrkräften im Hinblick auf eine sachgerechte Verwendung von Medien.“ Zudem soll das LMZ „neue Medien und Kommunikationstechniken“ erproben. Im Jahr 2019 spiegelte Baden-Württemberg diesen Aufgabenzuschnitt – indem es dem ZSL dieselben Aufgaben erteilte. Dazu zählt laut ZSL-Gesetz die „Aus- und Fortbildung der Lehrkräfte“ sowie die Konzeption von unterrichtsbezogenen Unterstützungsangeboten für Schulen. Nun stellen sich nicht wenige die Frage: Kann man eine Landeseinrichtung auflösen, die sich ans Gesetz gehalten hat?
Landeskoordination für kommunale Medienzentren
Die Auflösung des Landesmedienzentrums ist bisher der einzige Konsens in der Verschwendungsaffäre. Unklar ist, wie mit den Resten des LMZ, besonders den 350 Mitarbeitern und den kommunalen Medienzentren, umzugehen ist. Im Schulministerium ist zu hören, dass die Städte und Kreise die volle finanzielle Verantwortung für die LMZ-Außenstellen übernehmen sollen. Über Aufgaben- und Kostenverteilung streiten Kommunen und Land indes bereits seit einigen Jahren – ergebnislos.
Beharren Kreise und Kommunen auf einen Zuschuss aus Stuttgart, dürften in den Medienzentren von Aalen und Böblingen bis Tübingen und Waldshut-Tiengen die Lichter ausgehen. Darüber können nicht wenige Mitarbeitende aus den Zentren nur den Kopf schütteln. „Das Fehlverhalten beim LMZ muss natürlich geahndet werden“, sagt der Vertreter eines der Medienzentren, der seinen Namen nicht in einem Artikel zum Thema lesen möchte. „Aber ausgerechnet in dem Moment, wo künstliche Intelligenz die herrschende Schule grundlegend infrage stellt, ist die Schließung der Medienzentren ein historischer Fehler.“
Rolle und Anbindung der schulnahen Medienzentren sind für die ganze Republik von Bedeutung. Kommunale Medienzentren gibt es in ganz Deutschland – in Bayern 86, in Mecklenburg-Vorpommern neun, in NRW 53 und in Brandenburg sind es 17. Das Besondere in Baden-Württemberg: Dort liegen die einzigen der 374 kommunalen Medienzentren für Schulen bundesweit, die einen Verbund mit einer Art koordinierender und inspirierender Landeszentrale bilden. Und dieses Landesmedienzentrum hat nichts mehr mit der alten Bibliothek für audiovisuelle Medien zu tun, von der sich die Schulen einst Filmkassetten ausliehen.
Makerspaces und Kryptowerte
Das LMZ schickt rollende Makerspaces an die Schulen. Es hat für 400 Schulen in Baden-Württemberg spezielle Lego-Sets angeschafft, damit Schüler erste Schritte in Robotik gehen können. Das LMZ stellt auch Telepräsenzroboter zur Verfügung, kleine, torsoartige Roboter, die mit Kamera, Mikrofon und Lautsprecher ausgestattet sind und per App aus der Ferne die Teilnahme vulnerabler Schüler ermöglichen. Diese technologische Tiefe, die über das LMZ weiter an die kommunalen Medienzentren und Schulen gereicht wird, kann kaum ein anderes Bundesland bieten.
Hier löst sich auch der vermeintliche Handel mit Kryptowerten auf. Die sogenannten NFT (Non Fungible Tokens) wurden, erstens, mit Wissen der Fachaufsicht erworben, teilte das Ministerium Tagesspiegel Background auf Anfrage mit. Zweitens sei dies nach Auskunft des Ministeriumssprechers nicht geschehen, um zu spekulieren, sondern um „diese Phänomene zu beleuchten und pädagogisch aufzuarbeiten.“ Tatsächlich lassen sich NFT auch zur Speicherung und Identifizierung medialer Inhalte nutzen. Das wiederum ist ein Anwendungsfall, der an den gesetzlichen Erprobungsauftrag des LMZ prinzipiell anschließt.
Baden-Württemberg hat 20 Jahre Vorsprung
Im Grunde ist das Landesmedienzentrum das, was die Gutachter der Ständigen Wissenschaftlichen Kommission im Jahr 2022 den Kultusministerinnen und -ministern zu gründen vorschlugen: digitale Zentren, die neue digitale Tools und Techniken für die Schulen testen oder gar entwickeln und dafür eine pädagogische Begleitung bereit stellen. Hört man den Gesprächen der Expert:innen für die digitalen Zentren zu, dann hat man den Eindruck, dass sie das Landesmedienzentrum als Blaupause betrachten. Matthias Graf von Kielmansegg, einst Bildungsdigitalist im Kanzleramt, heute Berater, hält die Lehrerinstitute der Länder für zu immobil, um Digitalisierung vor Ort an den Schulen zu beeinflussen. Er forderte daher in einer Diskussionsrunde über digitale Zentren „eine Ertüchtigung von Strukturen, die auch die Länder derzeit so nicht haben, weil die Landesinstitute zu weit weg sind“. Seit 2022 diskutiert die Republik nun über digitale Zentren mit Außenstellen nahe der Schulen. In Baden-Württemberg gibt es das seit 2001.
Im Bundesarbeitskreis Medienzentren ist die Haltung eindeutig. „Dass die lokalen Medienzentren zusammen mit der Landesbehörde untergehen sollen, ist sehr bedauerlich, weil es damit die falschen trifft – digital affine Lehrer, die mit ihren Kolleginnen in der Schule auf Augenhöhe arbeiten“, sagte der Bundesvorsitzende Thomas Rudel. „Es tut mir weh, was jetzt passiert, weil die Medienzentren die Schulen vor Ort praktisch im Stich lassen müssen.“
Mir auch!